Eigentümer von Wohngebäuden müssen bei Vermietung und Verkauf den Energieverbrauch der Immobilie in einem Energie- ausweis nachweisen. Das verlangt das neue Gebäudeenergiege- setz (GEG), welches zum 01.11.2020 in Kraft getreten ist. Der Energieausweis enthält den Energiekennwert des Gebäudes in kWh/m2a und eine Energieeffizienzklasse
von A+ bis H.
Der Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert. Die Kosten dafür sind im Endpreis enthalten. Er hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.
Der hiermit beantragte Energieausweis kann ausschließlich für Wohngebäude bzw. den zu Wohnzwecken genutz-ten Teil des Gebäudes ausgestellt werden.
Sollten sich gewerblich genutzte Flächen im Objekt befinden, die mehr als 10 % der gesamten Nettogrundfläche des Gebäudes einnehmen, muss gegebenenfalls ein zusätzlicher Antrag für Nichtwohnge-bäude gestellt werden.
Für die Beantwortung der Fragen empfehlen wir Unterlagen wie:
– Baupläne
– Bau- und Anlagenbeschreibungen
– weitere Unterlagen des Objekts
(z. B. Unterlagen über Modernisierungen)